Sie möchten im Förderbereich der GLS Treuhand einen Antrag einreichen? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Die GLS Treuhand fördert nur gemeinnützige Vorhaben. Anträge, die bei uns eingehen, werden zunächst gesichtet und diskutiert. Dabei wird geprüft, ob eine mögliche Förderung innerhalb unserer eigenen Handlungsfelder oder in den durch uns betreuten Stiftungsfonds und Stiftungen liegt.
Förderungswürdige Anträge leiten wir dann zur letztlichen Förderbeurteilung weiter. Die Stiftungen und Stiftungsfonds orientieren sich bei ihrer Entscheidung über Zuwendungen an ihren jeweils besonderen Zwecken und Förderrichtlinien. Ein Förderantrag trifft in unserem Netzwerk so auf viele potenzielle Fördermöglichkeiten!
Was wird gefördert?
Ein wesentliches Förderkriterium der GLS Treuhand ist der Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft, den Ihr Projekt leistet. Welche Wirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Selbstwirksamkeit in gesellschaftlicher Verantwortung, sollen Ihre Aktivitäten entfallen und was ist der innovative und zukunftsweisende Moment dorthin? Wir fördern gemeinnützige Projekte, die unseren Grundwerten entsprechen, die Sie auch in unserer Satzung finden. Unsere Handlungsfelder geben einen Einblick unserer thematischen Förderbereiche. Grundsätzlich fördern wir in den folgenden Bereichen:
Jugend- und Altenhilfe; Erziehung und Berufsbildung; Demokratie, Menschenrechte, bürgerschaftliches Engagement; Heilpädagogik und Sozialtherapie; Internationale Zusammenarbeit bzw. Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung; Kunst und Kultur; Ökologische Landwirtschaft und Ökologie/Umwelt; Gesundheit: komplementäre Medizin; Mildtätigkeit, bspw. Stipendien nach besonderen Kriterien oder traumatisierte Menschen.